VEREINSSATZUNG

Sicheres Heidelberg -"SicherHeid" e.V.-

Verein zur Förderung der Kriminalitätsverhütung

 

Präambel

Die qualitative und quantitative Entwicklung der Kriminalität (Sicherheitslage) und die Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung (Sicherheitsgefühl) erfordern neben konsequentem repressivem Vorgehen auch verstärkte Anstrengungen zur Kriminalprävention. Nur so kann auf Dauer der Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft erhalten werden. Mit der Gewährleistung von innerer Sicherheit wird auch die Attraktivität einer Stadt wie Heidelberg und ihres Umlandes entscheidend positiv beeinflusst. Bisherige Kriminalprävention erstreckte sich im wesentlichen auf die general- und spezialpräventiven Wirkungen der Strafverfolgung durch Polizei und Justiz, auf die Vorbeugungs- und Beratungstätigkeit der Polizei sowie auf uniformierte Präsenz.

 

Die zahlreichen Intensivierungsmaßnahmen sind letztlich aber allein nicht geeignet, die unterschiedlichsten Ursachen für vielfältige Kriminalitätsformen zu beseitigen. Kriminalität muss über die Betrachtung der Tat, der Täter sowie ihrer Erscheinungsformen hinaus vor allem in ihren übergreifenden Entstehungs- und Bedingungszusammenhängen erkannt und verdeutlicht werden. Deshalb bedarf eine neue Präventionsstrategie, die auf Ursachenreduzierung ausgerichtet ist, gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen ideeller, personeller und vor allem auch finanzieller Art. Grundgedanke dieser Strategie ist, daß Kriminalitätsverhütung dort ansetzen muss, wo normabweichendes Verhalten in aller Regel entsteht, begünstigt oder gefördert wird: auf örtlicher Ebene.

 

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen "Sicheres Heidelberg (SicherHeid)" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz "e.V." im Vereinsnamen.

 

 § 2 Zweck und Ziele

(1) Kriminalitätsverhütung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Reduzierung tieferliegender Kriminalitätsursachen durch verbesserte Erziehung, Bildung und Ausbildung, durch das Verhindern von Sozialisationsdefiziten in der Persönlichkeitsentwicklung und den Abbau soziostruktureller Mängellagen wie Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot. Primärprävention ist somit vorrangig Aufgabe von Elternhaus und Schule, von Bildungs- und Sozialpolitik.

(2) Sitz des Vereins, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.

 

(2) Zweck des Vereins ist insbesondere

· die Förderung der Zusammenarbeit aller mit Kriminalitätsverhütung befaßten Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen, 

· die organisatorische und finanzielle Unterstützung kriminalpräventiver Maßnahmen und Projekte, z.B. in den Bereichen:

  • Familienpolitik,
  • Schul- und Ausbildungspolitik,
  • Jugendarbeit,
  • Wohnungs- und Städtebau,
  • Frauenpolitik,
  • Kulturpolitik,
  • Ausländer- und Minderheitenpolitik,
  • die Finanzierung der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit,
  • die organisatorische und finanzielle Unterstützung kriminalpräventiver Forschungsvorhaben.

(3) Ziele des Vereins sind:

  • die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und damit auch die Attraktivität Heidelbergs zu erhalten,
  • der Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung entgegenzuwirken,
  • die Mitwirkungsbereitschaft der Bürger an der Kriminalitätsverhütung und -aufklärung zu erhöhen.

 

Download
Die komplette Satzung (Stand 27.10.2022) finden Sie hier zum Download:
Satzung_SicherHeid_eV_271022.pdf
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Sicheres Heidelberg e.V.

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Römerstraße 168

69126 Heidelberg

 

Tel.: 0172 7 61 81 61

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